Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Busreise nach Kroatien von NightlifeEvents

Nachfolgende AGB treten mit Abschluss des Reisevertrages in Kraft. Der Reisende erklärt sich mit den AGB einverstanden, sobald er den Reisevertrag abschließt.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der NightlifeEvents angebotenen Reisen, insbesondere für die Busreise nach Kroatien. Mit der Buchung einer Reise kommt ein Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zustande, auf den diese AGB anwendbar sind. Abweichende Bedingungen des Reisenden finden keine Anwendung, es sei denn, der Reiseveranstalter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Buchung seitens des Reiseveranstalters zustande. Nach Abschluss des Vertrages erhält der Reisende eine Buchungsbestätigung und ist zur Zahlung des Reisepreises gemäß den vereinbarten Zahlungsfristen verpflichtet. Sofern nicht anders vereinbart, kann die Zahlung direkt im Vollem Umfang getätigt werden oder in einer dreiteiligen Rate. Die erste Zahlung ist bei der Buchung in höhe von 100€ fällig. Die zweite Rate in höhe von 100€ kann flexibel an einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen und der Restbetrag ist bis spätestens sechs Wochen vor der Anreise zu tätigen. Kommt der Reisende seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, die Buchung zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Stornokosten gemäß § 651h BGB geltend gemacht.

3. Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Reise ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich. Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen „Muttizettel“ (Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) vorlegen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die Identität der Reisenden bei Reiseantritt zu überprüfen. Wird keine gültige Einverständniserklärung vorgelegt, kann der Reisende von der Reise ausgeschlossen werden. Ineinem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

4. Ausweispflicht

Alle Reiseteilnehmer müssen bei Reiseantritt über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Sollte der Reisende kein gültiges Reisedokument vorlegen können, kann ihm die Teilnahme an der Reise verwehrt werden. Der Reisende trägt in diesem Fall die alleinige Verantwortung und es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Die Verantwortung für das Mitführen und die Gültigkeit der Reisedokumente liegt ausschließlich beim Reisenden.

5. Reiseversicherung

Es wird dringend empfohlen, dass Reisende eine umfassende Reiseversicherung abschließen, die auch eine Reiserücktrittsversicherung beinhaltet. Der Reiseveranstalter bietet keine eigenen Versicherungen an und haftet nicht für den Fall, dass der Reisende während der Reise krank wird, seine Reise abbrechen muss oder anderweitige Schäden erleidet. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 651h BGB und die vereinbarten Stornierungsbedingungen des Reiseveranstalters.

6. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Reise werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, die im Rahmen der Werbung für NightlifeEvents verwendet werden können. Der Reisende willigt durch seine Teilnahme an der Reise in die unentgeltliche Verwendung dieser Aufnahmen ein. Die Einwilligung kann nach § 22 KunstUrhG widerrufen werden, allerdings nur für zukünftige Veröffentlichungen, nicht rückwirkend für bereits genutztes Material.

7. Rücktritt des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt

Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, die Reise aufgrund von unvorhersehbaren und unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen abzusagen oder zu verschieben. Zu solchen Umständen zählen unter anderem Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien oder Pandemien, Streiks oder andere Fälle höherer Gewalt (§ 651j BGB). In diesen Fällen wird der Reisende umgehend informiert. Es besteht die Möglichkeit einer Umbuchung oder einer Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Ansprüche, wie Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden oder sonstige Kosten, bestehen in diesen Fällen nicht.

8. Haftung des Reisenden

Der Reisende haftet für alle Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies umfasst insbesondere Sachschäden am Reisebus, in der Unterkunft sowie an mitgeführten Gegenständen. Der Verursacher verpflichtet sich, den Schaden zu ersetzen und eventuell anfallende Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffungskosten zu tragen. Bei erheblichem Fehlverhalten, das den reibungslosen Ablauf der Reise beeinträchtigt oder andere Reiseteilnehmer gefährdet, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Reisenden von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

9. Haftungsbeschränkung des Reiseveranstalters

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden oder den Verlust von persönlichem Eigentum des Reisenden. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, sein Eigentum ausreichend zu versichern und zu sichern.

10. Verhalten während der Reise

Der Reiseveranstalter erwartet, dass sich alle Reiseteilnehmer rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern und dem Personalverhalten. Reisende, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Reise erheblich stören oder andere Reiseteilnehmer bzw. das Personal belästigen, können von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall muss der Reisende auf eigene Kosten die Rückreise antreten. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht nicht.

11. Weisungsbefugnis des Reisebegleitpersonals

Das Reisebegleitpersonal des Veranstalters ist berechtigt, im Interesse der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs der Reise Anweisungen zu erteilen, denen der Reisende Folge zu leisten hat. Bei wiederholtem Missachten der Anweisungen kann der Reisende von der Reise ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

12. Verbotene Gegenstände und Substanzen

Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen oder illegalen Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist strengstens untersagt. Verbotene Gegenstände oder Substanzen werden vom Sicherheitspersonal konfisziert, und es kann eine Strafanzeige erstattet werden. Der Reiseveranstalter behält sich vor, betroffene Reisende von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen.

13. Stornierung durch den Reisenden

Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts sind die gesetzlichen Regelungen des § 651h BGB maßgebend. Der Reiseveranstalter kann angemessene Rücktrittsgebühren verlangen, die sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und den bereits entstandenen Kosten richten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um Stornokosten im Krankheitsfall oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen zu decken.

14. Datenschutz

Der Reiseveranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Reisenden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Reisevertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.16. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.